Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde durch die Verwirklichung des Heilsdienstes und Weltauftrags der Kirche. Als Pastoralrat berät und unterstützt er den Pfarrer in seinen Aufgaben.
Das Aufgabengebiet des PGR ist sehr umfangreich: von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, von den Finanzen der Gemeinde bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit. In der Praxis setzt sich der Pfarrgemeinderat mit unterschiedliche Schwerpunkte auseinander und versuchen, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen. Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält er Kontakt zur Kirchenverwaltung. Mit ihr berät er die Finanzierung seelsorglicher Zielsetzungen
